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Sie können immer dann Gebrauch vom Käuferschutz machen, wenn Sie eine Uhr bei einem Chrono24 Händler bestellt haben. Die Bestellung müssen Sie dabei über das System von Chrono24 aufgegeben haben. Falls Sie die Uhr nicht über unseren Treuhandservice bezahlt haben, können Sie den Käuferschutz auch nachträglich noch aktivieren.
Bitte beachten Sie, dass Käufe von Privatverkäufern vom Chrono24 Käuferschutz nicht abgedeckt sind.
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Generell entscheidet der Händler, mit welchem Versanddienstleister er den Artikel verschicken möchte. Den verwendeten Versanddienstleister sehen Sie in der jeweiligen Versandbestätigung.
Wird der Verkauf direkt über Chrono24 abgewickelt, können Sie die gewünschte Uhr über den grünen Button "Kaufen" bestellen. Über "Verkäufer kontaktieren" haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen rund ums Inserat zu stellen. Vielen Verkäufern können Sie durch einen Klick auf den Button "Preis vorschlagen" auch einen Preisvorschlag senden. Ist der Button “Fragen zum Inserat” verfügbar, sind die Antworten auf Ihre Fragen für alle Chrono24 Nutzer öffentlich einsehbar.
Der Verkäufer erhält Ihre Nachricht immer per E-Mail. Die durchschnittliche Antwortzeit zeigen wir Ihnen dabei an. Über den Zeitpunkt, wann die Nachricht gelesen oder beantwortet wird, können wir leider keine genauen Angaben machen.
Weitere Infos zur Abwicklung über Chrono24 finden Sie hier:
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