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Die Gebühren und Steuern werden durch die zuständigen Zollbehörden erhoben und sind fällig, sobald der Artikel das Zielland erreicht. In den meisten Fällen bezahlen Sie die anfallenden Gebühren und Steuern bei der Lieferung direkt an den Versanddienstleister.
Sie können immer dann Gebrauch vom Käuferschutz machen, wenn Sie eine Uhr bei einem Chrono24 Händler bestellt haben. Die Bestellung müssen Sie dabei über das System von Chrono24 aufgegeben haben. Falls Sie die Uhr nicht über unseren Treuhandservice bezahlt haben, können Sie den Käuferschutz auch nachträglich noch aktivieren.
Bitte beachten Sie, dass Käufe von Privatverkäufern vom Chrono24 Käuferschutz nicht abgedeckt sind.
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Der Verkaufspreis einer Uhr setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Zum einen ist der Preis der Uhr selbst relevant. Zum anderen können Zusatzkosten für Verpackung, Versicherung, Versand oder Mehrwert- und Einfuhrumsatzsteuer anfallen. Je nachdem, ob Sie Ihre Uhr bei einem Verkäufer im Inland oder Ausland bestellen, kommen unterschiedlich hohe Zusatzkosten hinzu. Kontaktieren Sie bitte den Verkäufer für genaue Informationen.