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Sie können immer dann Gebrauch vom Käuferschutz machen, wenn Sie eine Uhr bei einem Chrono24 Händler bestellt haben. Die Bestellung müssen Sie dabei über das System von Chrono24 aufgegeben haben. Falls Sie die Uhr nicht über unseren Treuhandservice bezahlt haben, können Sie den Käuferschutz auch nachträglich noch aktivieren.
Bitte beachten Sie, dass Käufe von Privatverkäufern vom Chrono24 Käuferschutz nicht abgedeckt sind.
Bitte beachten Sie, dass Käufe von Privatverkäufern vom Chrono24 Käuferschutz nicht abgedeckt sind.
Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen die Abwicklung über den sicheren Chrono24 Treuhandservice. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie sich auf die Vertrauenswürdigkeit unserer gewerblichen Händler verlassen. Denn jeder Händler wird im Rahmen der Registrierung umfassend auf seine Identität und Seriosität geprüft, u. a. anhand der Gewerbebescheinigung sowie der Referenzen anderer Händler. Wenn ein gewerblicher Händler also Vorkasse per Überweisung anbietet, ist das durchaus vertrauenswürdig.
Beim Kauf von einem Privatverkäufer ist die Bezahlung per Vorkasse hingegen keine sichere Methode. Wenn der Privatverkäufer auf diese Bezahlmethode besteht und Sie die Uhr unbedingt kaufen möchten, prüfen Sie in Ihrem eigenen Interesse die Glaubwürdigkeit des Verkäufers und des Angebots. Beispielsweise können Sie Referenzen verlangen oder sich weitere Fotos von der Uhr oder von persönlichen Dokumenten zuschicken lassen. Eine mögliche Alternative zur Bezahlung per Vorkasse ist die Nutzung eines externen Treuhandservice. Wenn Sie generell an der Vertrauenswürdigkeit des Verkäufers zweifeln, verzichten Sie lieber auf den Kauf.
Viele Verkäufer bieten die Abwicklung über den Chrono24 Treuhandservice an. Dabei zahlen Sie Ihr Geld auf unser Treuhandkonto ein, wo es sicher verwahrt bleibt, bis Sie die Uhr in Ihren Händen halten und sich von ihrer Qualität überzeugen konnten. Unser Support Team steht Ihnen jederzeit zur Seite und sorgt für einen reibungslosen Einkauf. Weitere Informationen zum Chrono24 Treuhandservice finden Sie hier:
Beim Kauf von einem Privatverkäufer ist die Bezahlung per Vorkasse hingegen keine sichere Methode. Wenn der Privatverkäufer auf diese Bezahlmethode besteht und Sie die Uhr unbedingt kaufen möchten, prüfen Sie in Ihrem eigenen Interesse die Glaubwürdigkeit des Verkäufers und des Angebots. Beispielsweise können Sie Referenzen verlangen oder sich weitere Fotos von der Uhr oder von persönlichen Dokumenten zuschicken lassen. Eine mögliche Alternative zur Bezahlung per Vorkasse ist die Nutzung eines externen Treuhandservice. Wenn Sie generell an der Vertrauenswürdigkeit des Verkäufers zweifeln, verzichten Sie lieber auf den Kauf.
Viele Verkäufer bieten die Abwicklung über den Chrono24 Treuhandservice an. Dabei zahlen Sie Ihr Geld auf unser Treuhandkonto ein, wo es sicher verwahrt bleibt, bis Sie die Uhr in Ihren Händen halten und sich von ihrer Qualität überzeugen konnten. Unser Support Team steht Ihnen jederzeit zur Seite und sorgt für einen reibungslosen Einkauf. Weitere Informationen zum Chrono24 Treuhandservice finden Sie hier:
Sie können einen verdächtigen Artikel direkt im Inserat melden. Den Link Inserat melden finden Sie in jedem Inserat. Bitte beschreiben Sie die Auffälligkeiten genau. Anschließend prüfen wir Ihre Meldung und leiten bei Bedarf die entsprechenden Maßnahmen ein.