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Sie können immer dann Gebrauch vom Käuferschutz machen, wenn Sie eine Uhr bei einem Chrono24 Händler bestellt haben. Die Bestellung müssen Sie dabei über das System von Chrono24 aufgegeben haben. Falls Sie die Uhr nicht über unseren Treuhandservice bezahlt haben, können Sie den Käuferschutz auch nachträglich noch aktivieren.
Bitte beachten Sie, dass Käufe von Privatverkäufern vom Chrono24 Käuferschutz nicht abgedeckt sind.
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In vielen Inseraten von gewerblichen Händlern finden Sie bereits Angaben zur Lieferzeit und zu den Versandkosten. Privatverkäufer schicken Ihnen immer ein Angebot, welches diese Informationen beinhaltet.
Der Artikel wird beim Versand über den vollen Wert versichert.