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Jeder Händler auf Chrono24 wird im Rahmen der Registrierung umfassend auf seine Identität und Seriosität geprüft. Dies umfasst unter anderem die Gewerbebescheinigung sowie Referenzen anderer Händler. Kundenfeedback fließt ebenfalls in die Bewertung mit ein.
Ein Garantieversprechen ist eine zusätzliche, freiwillige Dienstleistung des Händlers oder Herstellers, welche eine unbedingte Schadensersatzleistung zusichert. Die Garantiezusage bezieht sich in der Regel auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile oder der gesamten Uhr über einen zuvor definierten Zeitraum.
Auch Online-Händler geben teilweise Garantien auf bestimmte Leistungen. Informieren Sie sich vorab darüber, welche Garantien durch den Händler abgedeckt sind und wie lange diese gültig sind. Achten Sie nach dem Kauf darauf, dass die Garantiekarte mit Datum versehen und gestempelt bzw. unterschrieben ist und die Quittung mit der Garantiekarte übereinstimmt. Andernfalls kann es sein, dass die Garantiekarte nicht akzeptiert wird.
Auch Online-Händler geben teilweise Garantien auf bestimmte Leistungen. Informieren Sie sich vorab darüber, welche Garantien durch den Händler abgedeckt sind und wie lange diese gültig sind. Achten Sie nach dem Kauf darauf, dass die Garantiekarte mit Datum versehen und gestempelt bzw. unterschrieben ist und die Quittung mit der Garantiekarte übereinstimmt. Andernfalls kann es sein, dass die Garantiekarte nicht akzeptiert wird.
Sie können immer dann Gebrauch vom Käuferschutz machen, wenn Sie eine Uhr bei einem Chrono24 Händler bestellt haben. Die Bestellung müssen Sie dabei über das System von Chrono24 aufgegeben haben. Falls Sie die Uhr nicht über unseren Treuhandservice bezahlt haben, können Sie den Käuferschutz auch nachträglich noch aktivieren.
Bitte beachten Sie, dass Käufe von Privatverkäufern vom Chrono24 Käuferschutz nicht abgedeckt sind.
Bitte beachten Sie, dass Käufe von Privatverkäufern vom Chrono24 Käuferschutz nicht abgedeckt sind.