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Sie können immer dann Gebrauch vom Käuferschutz machen, wenn Sie eine Uhr bei einem Chrono24 Händler bestellt haben. Die Bestellung müssen Sie dabei über das System von Chrono24 aufgegeben haben. Falls Sie die Uhr nicht über unseren Treuhandservice bezahlt haben, können Sie den Käuferschutz auch nachträglich noch aktivieren.
Bitte beachten Sie, dass Käufe von Privatverkäufern vom Chrono24 Käuferschutz nicht abgedeckt sind.
Bitte beachten Sie, dass Käufe von Privatverkäufern vom Chrono24 Käuferschutz nicht abgedeckt sind.
Wenn Sie einen Artikel in Ihr Land importieren, können Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuern anfallen. Diese werden durch die verantwortlichen Zollbehörden erhoben und sind fällig, sobald der Artikel das Zielland erreicht. Für genaue Informationen kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Zollbehörde.
Wenn Sie von einem Privatverkäufer kaufen möchten, ist der Treuhandservice auf Chrono24 der sicherste Weg, um Ihre Uhr zu bezahlen. Dabei zahlen Sie das Geld auf ein Treuhandkonto ein, wo es sicher verwahrt bleibt, bis Sie die Uhr in Ihren Händen halten. Das Chrono24 Support Team steht Ihnen zur Seite, falls etwas nicht so läuft wie vereinbart.
Für den Fall, dass der Privatverkäufer den Treuhandservice auf Chrono24 nicht anbietet, raten wir Ihnen zu einem persönlichen Treffen an einem sicheren Ort. Die direkte Abwicklung in den Geschäftsräumen eines etablierten Uhrenhändlers, der die Uhr gleich prüfen kann, ist diesbezüglich der sicherste Weg. Mögliche Alternativen sind die Bezahlung per PayPal oder die Nutzung eines externen Treuhandservices.
Für den Fall, dass der Privatverkäufer den Treuhandservice auf Chrono24 nicht anbietet, raten wir Ihnen zu einem persönlichen Treffen an einem sicheren Ort. Die direkte Abwicklung in den Geschäftsräumen eines etablierten Uhrenhändlers, der die Uhr gleich prüfen kann, ist diesbezüglich der sicherste Weg. Mögliche Alternativen sind die Bezahlung per PayPal oder die Nutzung eines externen Treuhandservices.