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Sie können immer dann Gebrauch vom Käuferschutz machen, wenn Sie eine Uhr bei einem Chrono24 Händler bestellt haben. Die Bestellung müssen Sie dabei über das System von Chrono24 aufgegeben haben. Falls Sie die Uhr nicht über unseren Treuhandservice bezahlt haben, können Sie den Käuferschutz auch nachträglich noch aktivieren.
Bitte beachten Sie, dass Käufe von Privatverkäufern vom Chrono24 Käuferschutz nicht abgedeckt sind.
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Jeder Händler auf Chrono24 wird im Rahmen der Registrierung umfassend auf seine Identität und Seriosität geprüft. Dies umfasst unter anderem die Gewerbebescheinigung sowie Referenzen anderer Händler. Kundenfeedback fließt ebenfalls in die Bewertung mit ein.
Uhrenhändler haben die Möglichkeit, Nutzern auf Chrono24 andere Händler zu empfehlen. Dabei können sie maximal 10 Empfehlungen abgeben. Nur Trusted Seller können jedoch andere Händler empfehlen und selbst Empfehlungen bekommen.